Ein entspannendes Bad ist etwas, was viele Menschen gerne in Anspruch nehmen, trotz der eher praktischen Dusche. Wird eine Badewanne in Bereichen eingebaut, die sich unterhalb der Abwasserableitung befinden, ergibt sich die Notwendigkeit, das Badewasser nach Gebrauch mittels einer Hebeanlage nach oben zu befördern. Um hier die richtige Hebeanlage zu installieren, müssen die entsprechenden Bauvorschriften beachtet werden.
Drei Normen für Hebeanlagen
Die DIN 12050 beinhaltet die verschiedenen Typen von Hebeanlagen, die unter bestimmten Vorgaben für das Hochpumpen von Abwässern einzusetzen sind. Dazu gehören Hebeanlagen gemäß der:
DIN 12050-1
DIN EN 12050-2
DIN EN 12050-3
Im Verhältnis zu anderen sogenannten Verbrauchern, wie einem Handwaschbecken oder einer Dusche, fallen bei der Entsorgung von Badewasser größere Mengen an Schmutzwasser an, für die die Hebeanlage bezüglich ihrer Leistung, ihrer Kapazität und ihrer Materialien ausgestattet sein muss.
Im Detail bedeutet dies, dass zumindest ein Typ der drei verschiedenen Hebeanlagen für den Einsatz mit einer Badewanne nicht infrage kommt.
Dabei handelt es sich um die häufig verwendete Hebeanlage gemäß DIN EN 12050-3, der Fäkalienhebeanlage zur begrenzten Verwendung.
An diese Hebeanlage dürfen nur ein WC, ein Waschtisch, eine Dusche sowie ein Bidet oder ein Urinal angeschlossen werden. Zudem müssen sich alle aufgeführten Verbraucher im selben Raum befinden.
Nicht selten wird diese gesetzliche Vorgabe übergangen, was im schlimmsten Fall teuer zu stehen kommen kann. Einerseits sind Hebeanlagen der DIN EN 1050-3 nicht darauf ausgelegt, die großen Wassermengen einer vollen Badewanne zu transportieren, was dazu führen kann, dass sich die eingebaute Pumpe überhitzt und beschädigt wird.
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Auf der anderen Seite kann eine unsachgemäße Verwendung bei einer Überschwemmung zu Problemen mit der Gebäude- und Hausratversicherung führen. Unter Umständen verweigert diese die Schadensregulierung.
Welche Hebeanlage ist die Richtige?
Grundsätzlich immer auf der richtigen Seite befindet sich der Hausbesitzer mit einer Hebeanlage der DIN 12050-1. Diese Anlagen sind bezüglich ihrer Förderleistung und Bauweise so hoch ausgelegt, das Badewasser keine Schwierigkeiten macht.
Zudem dürfen an diesen Typ Hebeanlage auch andere Verbraucher jeder Art angeschlossen werden, sowohl WC wie auch Duschen und andere sanitäre Einrichtungen.
Wer sich in seinen Kellerräumen eine vollständige Wohnung inklusive einem komplett ausgestatteten Badezimmer einrichtet, wird um die Hebeanlage nach DIN 12050-1 kaum herum kommen.
Mit der DIN EN 12050-2, der dritten baurechtlichen Typisierung von Hebeanlagen, besteht ebenso die Möglichkeit, das Badewasser zuverlässig und sicher in die Kanalisation zu pumpen.
Diese eigentlich für die Kellerentwässerung konzipierten Hebeanlagen verfügen über leistungsstarke Pumpen, die sogar gegen bestehenden Rückstau das anfallende Abwasser befördern.
In Bezug auf den Einsatz als Hebeanlage für eine Wohnung oder ein Badezimmer im Keller besteht allerdings ein kleines Hindernis. Die Hebeanlage nach DIN EN 12050-2 darf nur für fäkalienfreies Schmutzwasser verwendet werden. Der Anschluss eines WC ist somit nicht möglich.
Fazit
Im Kellerbereich ein Badezimmer mit Badewanne und WC einzurichten, lässt nur den Einsatz einer Hebeanlage der Norm DIN 12050-1 zu. Alternativ könnten natürlich zwei separate Hebeanlagen der Norm DIN EN 12050-3 sowie eine Hebeanlage nach DIN 12050-2 eingebaut werden, was aber eher Nachteile mit sich bringt, da hierdurch der Wartungs- und Installationsaufwand verdoppelt wird.
Die im Durchschnitt höhere Investition in die Hebeanlage nach DIN 12050-1 lohnt sich, da Technik und Material auf Höchstbelastungen ausgelegt sind und die Versicherung ist auch zufrieden.