Die Bezeichnung Mini Hebeanlage sorgt nicht selten für Verwirrung. Der Begriff Mini wird von einigen Herstellern für ihre Hebeanlagen verwendet, um deren schmale Bauweise zu unterstreichen. Genauso wird mit Wörtern wie Supercompact oder Kleinsthebeanlage geworben.
Eine gesetzlich vorgeschriebene Definition der Hebeanlagen bezüglich ihrer Baugröße besteht nicht. Die Normen EN 12050-1 bis 3 geben je nach Einsatz der Hebeanlage ein bestimmtes Mindestvolumen des Sammelbehälters vor, nicht jedoch ein Mindestmaß der gesamten Anlage.
Was ist nun eine Mini Hebeanlage?
Ausgehend von der Baugröße lassen sich Mini Hebeanlagen in dem Bereich finden, indem nur geringe Mengen Abwasser anfallen, die aber genauso über die Kanalisation zu entsorgen sind wie andere Abwässer auch.
Ein Beispiel hierfür sind Mini Hebeanlagen zur Abführung des Kondensats aus Klimaanlagen. In einem Klimagerät wird warme Außenluft herabgekühlt und in den jeweiligen Raum geblasen.
Durch die Abkühlung entsteht Kondensfeuchtigkeit, da kalte Luft weniger Wasser speichern kann als warme Luft. Befindet sich die Klimaanlage nun in einem Innenraum ohne direkte Verbindung zu einer Außenwand, kann das Kondenswasser nicht einfach in die freie Natur abgeleitet werden.
Hier kommen Mini-Hebeanlagen zum Einsatz, die in ihren Abmessungen so gestaltet sind, dass sie beispielsweise in den Montagekanal mit den elektrischen Zuleitungen passen. Mit Größen von etwa 9 x 3 x 4 cm entsprechen sie ungefähr dem Netzgerät eines Laptops.
Natürlich ist die anfallende Wassermenge entsprechend gering. Trotzdem ein unentbehrlicher Bestandteil jeder modernen Klimaanlage, den auch geringe, dafür stetig anfallende Wassermengen können großen Schaden anrichten.
In den Normen zur Verwendung von Hebeanlagen bestehen drei Differenzierungen, beschrieben in den EN 12050-1, EN 12050-2 und EN 12050-3. In der ersten Norm EN 12050-1, Hebeanlagen für fäkalienhaltiges Abwasser, ist ein Sammelbehälter mit einem Volumen von mindestens 20 l vorgeschrieben.
Beide Normen schreiben hier die Größe des Sammelbehälters nicht vor, dementsprechend bleibt den Herstellern ein Spielraum bezüglich der Abmessungen. So werden gerade Hebeanlagen der Norm EN 12050-3 auch als Kleinsthebeanlagen bezeichnet, obwohl mit diesen Geräten neben dem WC auch die Abwässer aus einem Waschbecken, einer Dusche und beispielsweise einem Bidet im Haus entsorgt werden dürfen. Gerade eine Mini-Hebeanlage für das Waschbecken oder die Waschmaschine wird oftmals gesucht. Gerade wenn alles rund um die Dusche eingebaut wird, dann kann man sich auch einmal mit dem Duschfalttür auseinandersetzen.
Trotzdem bleiben aufgrund der weiteren Vorschriften der Benutzerkreis und damit die anfallende Abwassermenge gering. Diese Hebeanlagen wie auch die der Norm EN 12050-2 sind so gestaltet, das Abwasser sofort abgepumpt wird.
Mini Hebeanlagen, kleine Dimension – große Leistung
Das Volumen des Sammelbehälters und damit die Größe der Hebeanlage richten sich nach der möglicherweise anfallenden Abwassermenge, die natürlich wiederum von den Möglichkeiten der Anschlüsse beeinflusst wird.
Eine Kleinsthebeanlage mit vier Anschlüssen fällt entsprechend größer aus als eine Mini Hebeanlage für beispielsweise nur einen Anschluss. In dieser Beziehung ist auch die Pumpenleistung ein wichtiger Faktor. Pumpen mit einer hohen Leistung erlauben ein entsprechend kleineres Sammelgehäuse, da anfallendes Abwasser schneller abtransportiert wird.
Die Mini Hebeanlage ist folglich eine Frage der Definition und des Bedarfs. So sollte vor der Anschaffung der tatsächliche Bedarf kalkuliert und danach eine Hebeanlage gewählt werden, die klein dimensioniert ist und trotzdem den Anforderungen entspricht.