Die überbaute Fläche einer Immobilie vollständig und wirklich nutzbringend zu verwenden, besteht darin, daraus Wohn- oder Gewerbefläche zu machen. Nicht nur in Deutschland besteht ein eklatanter Mangel an Wohnraum. Vor allem in den Ballungsgebieten steigt der Bedarf praktisch täglich.
Dabei finden sich in zahlreichen Bestandsbauten ungenützte oder nur als Abstellflächen verwendete Räumlichkeiten, die mit der richtigen Technik ohne Probleme zu Wohn- oder Gewerberaum umgebaut werden können.
Einer der Gründe, warum der Umbau nicht stattfindet, ist der Hinweis darauf, dass aufgrund des Niveaus oder der Architektur auf der jeweiligen Etage oder dem Gebäude kein Badezimmer oder WC verbaut werden kann.
Sicher schreibt der Gesetzgeber vor, dass Abwässer über ein Gefälle zu entsorgen sind, gleichzeitig wird aber bei einer bereits bestehenden Gefälleentsorgung die Möglichkeit eingeräumt, Niveaudifferenzen mit einer Hebeanlage zu überwinden.
Hebeanlagen – Abwasser bergauf laufen lassen
Die Lösung des Problems heißt folglich schlicht Hebeanlage. Damit lassen sich im Keller, im Dachgeschoss oder in Nebenbauten Badezimmer einrichten und somit auch vollwertiger Wohn- beziehungsweise Gewerberaum, der selbst genutzt, verkauft oder vermietet werden kann.
Die Investitionen in den Kauf, die Montage und die Wartung einer Hebeanlage sind dabei im Verhältnis zum jeweiligen Nutzungsgrad als relativ gering zu betrachten. Wichtig ist nur, die „richtige“ Hebeanlage zu erwerben. Übrigens kann sic der Bauherr auch mit dem Thema Rückspülfiter einmal auseinandersetzen.
Der Gesetzgeber unterteilt Hebeanlagen in drei Kategorien, deren jeweilige Spezifikationen in den Normen DIN 12050-1 bis 3 festgehalten sind. Anhand von Beispielen lassen sich die jeweiligen Hebeanlagen und ihre Einsatzmöglichkeiten darstellen. Hier ein kurzer Überblick zur Spezifikation:
DIN Norm 12050-1: Fäkalienhebeanlage zur unbegrenzten Verwendung
DIN Norm 12050-2: Hebeanlage für Abwässer ohne Fäkalien
DIN Norm 12050-3: Fäkalienhebeanlage zur begrenzten Verwendung
Die Sanierung eines Wohngebäudes mit der Einrichtung einer Wohnung im Dachgeschoss wie auch im Keller des Hauses stellt eine gute Beispielsituation dar.
Während in den normalen Etagen des Gebäudes herkömmliche Badezimmer eingerichtet sind, deren Abwässer über ein Gefälle entsorgt werden, wurde sowohl das Dachgeschoss wie auch der Keller bisher als Nutzfläche verwendet.
Obwohl das Dachgeschoss natürlich weit über dem Niveau des Kanalisationsanschlusses liegt, ist es in vielen Fällen schwierig, dort oben eine Gefälleleitung hin zum nächsten Fallrohr zu verlegen.
Im Grunde müsste sich die Planung der Räumlichkeiten danach richten, wo sich das Fallrohr gerade befindet. Im anderen Fall müsste unter Umständen durch mehrere Räume eine Gefälleleitung verlegt werden, die etwa im Anschlussbereich des WCs schon Bodenniveau besitzt. Nun muss das Gefälle pro Meter Rohrleitung 1 cm betragen.
Es ist leicht vorstellbar, welche Schwierigkeiten damit verbunden sind. Bei einer Hebeanlage wird zum einen keine Gefälleleitung benötigt und zum anderen besitzt die dort verwendete Druckleitung einen kleineren Durchmesser.
Die zum Fallrohr führende Leitung kann im Prinzip beliebig verlegt werden, wenn einige physikalisch notwendige Rohrverläufe berücksichtigt werden. Bei der Einrichtung eines Badezimmers im Keller führt die notwendige Druckleitung so oder so nur nach oben, hin zum Niveau des Kanalisationsanschlusses.
Für beide Badezimmer, das im Keller wie das im Dachgeschoss, bietet sich eine Hebeanlage zur begrenzten Verwendung an, gemäß der Norm DIN 12050-3.
An diese Art der Hebeanlage dürfen jeweils vier näher genannte Verbraucher angeschlossen werden, die sich zudem im selben Raum befinden müssen. Dazu gehören natürlich das WC sowie ein Handwaschbecken, ein Urinal oder ein Bidet sowie eine Dusche. Somit gibt es eine spezielle Hebeanlage für das WC.
Was ist mit der Küche?
Jetzt stellt sich natürlich die Frage nach der Entsorgung der Abwässer aus der Küche. Hier bietet sich als Lösung die Installation einer Hebeanlage gemäß der DIN Norm 12050-2 an. Diese Hebeanlagen sind darauf ausgelegt, fäkalienfreies Abwasser zu entsorgen, wiederum über eine Druckleitung.
Bei dem Erwerb einer Hebeanlage dieser Art ist es wichtig, darauf zu achten, dass die Anlage weitgehend wärmebeständig ist. Während die im Badezimmer befindliche Hebeanlage der Norm 12050-3 nur geringfügig temperiertes Wasser aufnehmen muss, etwa aus der Dusche, fallen in der Küche durchaus höher temperierte Abwässer an.
Es kann nun die Frage gestellt werden, ob gleich zwei Hebeanlagen in einer Wohnung, jeweils eine für Küche und Bad, nicht übertrieben sind?
Nun, der Gesetzgeber lässt schlicht keine andere Lösung zu, zumindest nicht, wenn es um die Sanierung und Einrichtung einer Wohnung im Dachgeschoss geht.
Das hängt damit zusammen, das unbedingt vermieden werden soll, dass mit Fäkalien belastete Abwässer nach außen gelangen. Darum werden die Leistungsfähigkeit und die Belastung der Hebeanlagen eingegrenzt.
Die ultimative Lösung
Eine weitere Möglichkeit zur Nutzung einer Hebeanlage bietet sich mit der Norm 12050-1 an. Dabei handelt es sich wiederum um eine Fäkalienhebeanlage, die jedoch ein größeres Leistungsspektrum als die Hebeanlage der Norm 12050-3 aufweist.
Allerdings ist die Nutzung der Hebeanlage nach der Norm 12050-1 mit einem wesentlich größeren Aufwand in der Installation verbunden. Ebenso unterscheiden sich die Investitionskosten stark zu den beiden Hebeanlagen mit den Endnummern 2 und 3.
Dafür erlaubt die Hebeanlage nach 12050-1 auch den gewerblichen Einsatz, etwa dann, wenn in Kellerräumen Büros oder ein Restaurant eingerichtet werden.
Welche der Hebeanlagen nun genützt werden sollte, hängt eng mit den bestehenden Räumlichkeiten und der geplanten Nutzung zusammen. Auf jeden Fall sind Hebeanlagen eine vernünftige Lösung bei der Suche nach mehr Raum.